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Datum: 25.01.2023

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - ein Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Bericht über die bisherige Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) vorgelegt.

Der Bericht enthält eine Vielzahl von im BTHG geregelten Themen und beschreibt diese
- hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie
- im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen.

Der Bericht weist darauf hin, dass diese Ergebnisse nur ein Zwischenergebnis darstellen, da seit der im Januar 2020 in Kraft getretenen dritten Reformstufe des BTHG noch nicht alle mit diesem Gesetz geplanten Neuerungen in die Praxis umgesetzt werden konnten.

Als Begründung für die verzögerte Umsetzung des BTHG werden die Pandemie sowie schwierige Aushandlungsprozesse zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe genannt.
Darüber hinaus konnten die neuen an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientierten Bedarfsermittlungsinstrumente bisher nicht flächendeckend eingesetzt werden.
Und schließlich konnte auch die neue Teilhabe- bzw. Gesamtplanung bisher nicht überall realisiert werden.
Deshalb werden zwei der insgesamt drei seitens des BMAS koordinierten Begleit- und Forschungsprojekte um zwei Jahre verlängert.

Der vollständige Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen kann hier eingesehen werden.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/051/2005150.pdf

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