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Besuchskommission

Im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz- PsychKG M-V) vom 14. Juli 2016 ist in § 46 geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Besuchskommissionen für die sonstigen Einrichtungen zu bilden haben.

Für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist die zuständige Geschäftsstelle der Besuchskommission das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS.)

Aufgaben

Aufgabe der Besuchskommission ist es § 46 Abs.1 PsychKG M-V mindestens einmal jährlich Einrichtungen aufzusuchen, in denen Menschen mit psychischen Krankheiten nach diesem Gesetz untergebracht sind und zu überprüfen, ob die mit der Unterbringung verbundenen Aufgaben erfüllt und die Rechte der Menschen mit psychischen Krankheiten gewahrt werden, .

Die Besuchskommission überprüft u. a.:

  • Behandlungs- und Wiedereingliederungsplan sowie deren Fortschreibung
  • Belegungssituation am Tag der Begehung
  • Personalsituation am Tag der Begehung
  • Einhaltung der gesetzlichen Belehrungs-, Dokumentations- und Untersuchungspflichten
  • Religions- und Besuchsrecht, Recht auf Telefongespräche und Urlaub
  • Beschwerdemanagement
  • Besondere Vorkommnisse
  • Entlassungsmanagement
  • Zusammenarbeit der Klinik mit Angehörigen, gesetzlichen BetreuerInnen und Behörden
  • Baulichen Zustand der Patientenzimmer, Sanitär-, Aufenthalts- und Therapieräume
  • Ausstattung der Patientenzimmer, Sanitär-, Aufenthalts- und Therapieräume
  • Sauberkeit und Hygiene in den Patientenzimmern, Sanitärräum-, Aufenthalts- und Therapieräumen
  • Angebot von Beschäftigungs- und Therapieangeboten etc.


Die Besuchskommission führt Gespräche mit:

  • PatientInnen zu deren Anregungen, Wünsche und Beschwerden
  • Ärzten, Psychologen, Therapeuten, SozialarbeiterInnen, Schwestern und Pflegern der Klinik

Nach Begehung fertigt die Besuchskommission einen Bericht, der zu den festgestellten Mängeln sowie Wünschen und Beschwerden der Menschen mit psychischen Erkrankungen Stellung nimmt und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) übersandt wird.

Berufung

Die Mitglieder und ihre Vertreter werden gem. § 46 Abs. 5 PsychKG M-V für die Dauer von 2 Jahren berufen . Am 01. November 2021 erfolgte die neue Berufung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung der Mitglieder regelt § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 PsychKG M-V. Der Besuchskommission gehören an:

  • eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
  • eine Richterin oder ein Richter,
  • eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter vom Sozialpsychiatrischen Dienstes,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter eines Interessenverbandes von Menschen mit psychischen Krankheiten,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter eines Interessenverbandes der Freunde oder Angehörigen von Menschen mit psychischen Krankheiten
  • eine Bürgerin oder ein Bürger Mecklenburg-Vorpommerns ohne Fachkunde, die oder der von dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss des Landtages beziehungsweise der Stadtvertretung oder der Bürgerschaft oder des Kreistages, benannt wird.

Die Leitung der Besuchskommission obliegt der Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, § 46 Abs. 6 PsychKG M-V
  • Mitglieder unterliegen keinen Weisungen, § 46 Abs. 6 PsychKG M-V
  • Mitglieder haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften für die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (JVEG), § 46 Abs. 6 PsychKG M-V
  • Bei der Besuchskommission handelt es sich um ein feststellendes Gremium, dass nur gegenüber dem LAGuS und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Berichtspflicht berechtigt und verpflichtet ist, § 46 Abs. 7 PsychKG M-V


Wer kann sich an die Besuchskommission wenden

PatientInnen, die nach PsychKG M-V unterbracht sind, können sich am Tag der Begehung persönlich oder während und nach ihres stationären Aufenthaltes schriftlich mit ihren Anregungen, Wünschen und Beschwerden an die Mitglieder der Besuchskommission wenden.

Kontakt

Psychiatriekoordinatorin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Enrica Rebstock
Platanenstraße 43

17033 Neubrandenburg

Tel: 0395 - 57087 3361
E-Mail:
enrica.rebstock@lk-seenplatte.de

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