Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte
Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere für schwer psychisch erkrankte Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Sie zielt auf eine verbesserte Erfüllung der spezifischen Behandlungsbedarfe dieser Patientengruppe ab. Hierfür umfasst sie insbesondere Regelungen zur Vereinfachung des Zugangs zu den erforderlichen Maßnahmen, zur Gewährleistung der notwendigen Koordination der an der Umsetzung eines gemeinsamen Gesamtbehandlungsplans beteiligten Leistungserbringer verschiedener Berufsgruppen sowie zur Erleichterung des Übergangs zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung.
https://www.g-ba.de/richtlinien/126
In Kraft getreten am:18.12.2021
Geändert am:02.09.2021
Fassung vom:02.09.2021 BAnz 17.12.2021 B3