Sprungziele
Inhalt
Datum: 22.01.2022

Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte 

Hinweis auf den gemeinsamen Bundesausschuss

Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere für schwer psychisch erkrankte Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Sie zielt auf eine verbesserte Erfüllung der spezifischen Behandlungsbedarfe dieser Patientengruppe ab. Hierfür umfasst sie insbesondere Regelungen zur Vereinfachung des Zugangs zu den erforderlichen Maßnahmen, zur Gewährleistung der notwendigen Koordination der an der Umsetzung eines gemeinsamen Gesamtbehandlungsplans beteiligten Leistungserbringer verschiedener Berufsgruppen sowie zur Erleichterung des Übergangs zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung.

https://www.g-ba.de/richtlinien/126

In Kraft getreten am:18.12.2021

Geändert am:02.09.2021

Fassung vom:02.09.2021 BAnz 17.12.2021 B3

nach oben zurück