Sprungziele
Inhalt

Arbeit und seelische Gesundheit

Arbeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind eine wichtige Voraussetzung für das seelische Wohlbefinden, denn sie geben uns einen Sinn, das Gefühl gebraucht zu werden und ermöglichen uns soziale Kontakte aufzubauen. Auf der anderen Seite kann Arbeit aber auch krank machen. Steigende Belastungen führen in der Arbeitswelt zu einer Zunahme von psychischen Erkrankungen und diese ist wiederum in einem Drittel bis der Hälfte der Fälle der Grund einer längeren Arbeitsunfähigkeit.

Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft länger als sechs Monate hindern, können die Feststellung einer vorliegender Behinderung beantragen. Dies bietet Betroffenen die Möglichkeit Beschäftigungen auch mit ihren Einschränkungen eine auf die individuellen Voraussetzungen abgestimmte Tätigkeit nachzukommen. Für die Angelegenheiten in Sachen Schwerbehinderung und Ausweis ist das Versorgungsamt Neubrandenburg zuständig. Dort erhalten Sie die entsprechenden Anträge. Link zum Versorgungsamt Neubrandenburg:https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Für Menschen mit psychischen/suchtbedingten Erkrankungen bzw. für Menschen mit Behinderung gibt es im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vielfältige Möglichkeiten, um einer Beschäftigung nachzukommen oder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, die sich an Ihren individuellen Voraussetzungen orientieren. Im Folgenden finden Sie verschiedene Informationen zu diesem Thema.

Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger der Jobcenter sind finanziell für unterschiedliche Grundsicherungsleistungen zuständig:

  • Die BA sichert den Lebensunterhalt der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zahlt sie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem stellt sie Gelder für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung.
  • Die Kommunen übernehmen unter anderem die Mieten und die Betriebskosten für das Wohnen von Hilfebedürftigen. Außerdem arbeiten sie mit Einrichtungen zusammen, die beispielsweise die Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung stellen.

Die BA ist neben der Gewährung von Arbeitslosengeld ein Reha Träger gem. § 6 SGB IX. Sie ist in eigener Zuständigkeit für die Ersteingliederung und Wiedereingliederung von behinderten Menschen im Rahmen der beruflichen Reha zuständig.

Das Budget für Ausbildung ist im § 61a SGB IX geregelt. Diese Leistung wird nach Prüfung der  Zuständigkeit durch den jeweiligen Reha Träger erbracht.

Das Grundlagenwerk »Rehabilitation und Teilhabe – ein Wegweiser« der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist ein Wegweiser und bietet Orientierung im komplexen gegliederten Sozialleistungssystem.

Kostenloser Download: Rehabilitation und Teilhabe_ein Wegweiser (pdf)

BAR-Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (Link)

Unterstützungsangebote Jobcenter Süd und Nord

Jobcenter sind Einrichtungen, die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld betreuen.

Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet. Durch diese Zusammenarbeit gewähren die Jobcenter Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand. Die wichtigste ist die finanzielle Absicherung durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Bürgergeld.

Neben den gemeinsamen Einrichtungen gibt es Jobcenter mit zugelassenen kommunalen Trägern (zkT). Sie haben die alleinige Verantwortung für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden.

Aufgaben der Jobcenter

  • Sie gewährleisten den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden finanziell durch eine Grundsicherung.
  • Sie betreuen die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld und vermitteln erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher an potenzielle Arbeitgeber.
  • Sie fördern Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen.
  • Sie unterstützen Ihre Kundinnen und Kunden individuell und situativ bei speziellen Problemlagen, zum Beispiel durch Kontaktaufnahmen zu Trägern der Suchthilfe oder im Bereich der psychosozialen Betreuung

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jobcenter ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Es regelt in erster Linie die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld). Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bürgergeld – können erwerbsfähige Menschen beziehen sowie nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.

Wichtig: Nicht zuständig sind die Jobcenter für hilfebedürftige Menschen, die weder erwerbsfähig noch Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind. Hier kommt die Unterstützung in Form von Sozialhilfe vom Sozialamt. Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-mecklenburgische-seenplatte-sued-neubrandenburg.html

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-mecklenburgische-seenplatte-nord-waren.html?pk_vid=4ef59389dbf318e51667374318fbe4e8

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe.

Es werden Menschen mit und ohne Behinderungen beraten, die Unterstützung für ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe benötigen. Die Beratungsstellen sind offen für deren Angehörigen und nahestehende Menschen. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos.

Die EUTB® ist der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen verpflichtet. Die Beratung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen jeder einzelnen Person. Die EUTB®-Berater*innen legen den Beratungsfokus auf die Anliegen der Betroffenen. Die Beratung folgt dabei dem einheitlichen Leitbild „EUTB® - unabhängig beraten, selbstbestimmt teilhaben“.

Die Berater*innen der EUTB®-Angebote beraten ergänzendzu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer. Weder ersetzt die EUTB® deren Beratung, noch soll sie Beratungs- und Betreuungsaufgaben von diesen übernehmen.

Die EUTB® dient dabei als Unterstützung. Typische Fragen können beispielsweise sein:

  • Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
  • Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
  • Kann und sollte ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als Persönliches Budget organisieren?
  • Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job behalten?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?
  • Wo stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Hinweis: Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.teilhabeberatung.de

Die EUTB® wird auf Grundlage von § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Weitere Informationen - Flyer (PDF)

EUTB® - Beratungsstellen und Öffnungszeiten (PDF)

Integrationsdienst

Der Text für diese Rubrik wird zeitnah noch eingefügt.

Zuverdienste

Zuverdienste sind Angebote zur stundenweisen Beschäftigung. Sie richten sich in erster Linie an chronisch psychisch erkrankte Menschen, die wegen Erwerbsminderung berentet sind und/oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten.  

Anbieter von Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten im geringfügigen Stundenbereich für Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung, z. B. Zuverdienstprojekte finden Sie auf der folgender Seite: https://www.rehadat-adressen.de/de/arbeit-beschaeftigung/zuverdienst-und-beschaeftigungsangebote/index.html

Beschäftigung Tagesstätten

Die Tagesstätten sind ein Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Mit individuell auf die interessierte Person zugeschnittene Angebote dient der Besuch der Tagesstätte der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie der psychischen Stabilisierung. In diesem Zusammenhang spielt eine geregelte Tagesstruktur eine große Rolle.

Neben vielfältigen Angeboten bieten die Tagesstätten den leistungsberechtigten Personen, unter bestimmten Voraussetzungen, verschiedene Möglichkeiten arbeitsähnlicher Beschäftigung zur Belastungserprobung an. Diese Arbeitsangebote werden genutzt, um sich gezielt auf eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme, auf eine Berufsausbildung oder auf eine WfbM vorzubereiten. Für Menschen, für die das Angebotskonzepts einer Ausbildung, berufliche Reha oder einer WfbM nicht zutrifft, sollen diese Arbeitsbereiche eine angemessene, sinnhafte, realistische sowie geeignete Beschäftigung bieten und erhalten. Es hat berufsrehabilitativen Charakter und ist ein Übungsfeld zur selbständigen Bewältigung des Alltags. Idealerweise dient es als Vorbereitung für die Integration ins Arbeitsleben.

Die Tagesstätten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte finden Sie unter dem Reiter Hilfe vor Ort.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, die auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt nicht bzw. noch nicht beschäftigt werden können, jedoch in der Lage sind, ein gewisses Maß an Arbeitsleistung zu erbringen und damit die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können in Werkstätten für Menschen mit Behinderung einer Arbeit nachgehen. Die Werkstätten bieten Ihnen ein breites Angebot an Arbeitsplätzen an, die Ihren individuellen Leistungsfähigkeiten, Eignungen und Neigungen Rechnung tragen.

Übersicht der Werkstätten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Link zur Rubrik "Hilfe vor Ort"

Budget für Ausbildung

Das Budget für Ausbildung soll jungen Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten

Laut § 61a Abs. 1 SGB IX erhalten Menschen mit Behinderungen ein Budget für Ausbildung, wenn sie Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich haben (§ 57 SGB IX) und bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitsgeber ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42m der Handwerksordnung (HwO) eingehen.

  • Ausbildungsvergütung wird im vollem Umfang vom Leistungsträger gezahlt
  • Dauer des Budgets beläuft sich laut § 61a Abs. 3 SGB IX bis zum erfolgreichen Abschluss der geförderten Ausbildung.
  • bei vorzeitiger Beendigung einer Ausbildung besteht ein Rückkehranspruch in die WfbM
  • zuständiger Kostenträger für das Budget für Ausbildung ist in erster Linie die Bundesagentur für Arbeit

Budget für Arbeit

Seit 2018 gibt es für Menschen mit voller Erwerbsminderungsrente eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit außerhalb der Strukturen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Das „Budget für Arbeit“, welches im §61 Sozialgesetzbuch IX geregelt ist,  soll diesem  Personenkreis ermöglichen auch auf dem 1. Arbeitsmarkt einer Beschäftigung nachzugehen. Das "Budget für Arbeit" umfasst einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber und falls erforderlich eine Begleitung in Form eines Coachings oder Assistenz am Arbeitsplatz. Die Kosten übernimmt der Eingliederungshilfeträger.

Rehabilitation und Teilhabe

Das Grundlagenwerk »Rehabilitation und Teilhabe – ein Wegweiser« der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, BAR, wurde überarbeitet und neu aufgelegt. Mit diesem Wegweiser erhalten Sie Orientierung im komplexen gegliederten Sozialleistungssystem.

Kostenloser Download: Rehabilitation und Teilhabe_ein Wegweiser (pdf)

BAR-Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (Link)

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber - LAGuS

Beim Landesamt für Gesundheit MV stehen Fachberaterinnen und Fachberater für Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung.

Die Fachkräfte der EAA beraten praxisnah und mit dem Fokus auf die Perspektive der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung, Ausbildung oder Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.


Weitere Informationen sind auf Sie hier


 




nach oben zurück