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Psychiatrische Kliniken im Landkreis MSE

Über die Vorstellung in der wohnortnahen Notaufnahme eines Allgemeinkrankenhauses kann die Abklärung einer notfallmäßig erforderlichen stationären Aufnahme erfolgen. Falls erforderlich kann von dort die Vorstellung in einer psychiatrischen Fachklinik in die Wege geleitet werden. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es zwei psychiatrische Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und eine für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik. 

Psychiatrische Institutsambulanzen (kurz: PIA) richten sich an alle Personen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung ein besonderes, krankenhausnahes Versorgungsangebot benötigen. Die Behandlung in der PIA dient der Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten sowie der besseren Teilhabe der Betroffenen am sozialen Leben.

Wenn auf Grund einer psychischen Krankheit gewichtige Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer bestehen, kann eine Unterbringung nach PsychKG M-V (externer Link) erfolgen. Um die Wahrung der Rechte untergebrachter Patientinnen und Patienten sicherzustellen, wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Besuchskommission eingerichtet. 

Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg

Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg
Zentrum für Seelische Gesundheit


Salvador-Allendestraße 30
17036 Neubrandenburg
Homepage: https://dbknb.de/dbk/psy

Die Aufnahme im Notfall erfolgt über die Zentrale Notfallambulanz oder direkt in der Klink nach Vorstellung beim diensthabenden Arzt. Informationen zu den Sprechzeiten finden Sie hier: https://dbknb.de/dbk/psy/sprechstunden

Mediclin-Müritz Klinikum in Röbel

Mediclin-Müritz Klinikum
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik - Röbel

Stadtgarten 15
17207 Röbel

Homepage: https://www.mueritz-klinikum.de/fachbereiche-krankheitsbilder/psychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/

In dringenden Fällen erfolgt die Aufnahme über die Institutsambulanz oder den Bereitschaftsdienst in Röbel/Müritz oder die Notaufnahme in Waren/Müritz.
Hier finden Sie die Sprechzeiten und Kontakte der psychiatrischen Institutsambulanzen:
https://www.mueritz-klinikum.de/fachbereiche-krankheitsbilder/psychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/psychiatrische-institutsambulanzen

Mediclin-Müritz Klinikum
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik

Stadtgarten 15
17207 Röbel

Homepage: https://www.mueritz-klinikum.de/fachbereiche-krankheitsbilder/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/

In dringenden Notfällen können Sie sich an die Notaufnahme wenden:
https://www.mueritz-klinikum.de/notfall/#c12750

Institutsambulanzen

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es folgende Psychiatrische Institutsambulanzen:

Psychiatrische Institutsambulanz Neubrandenburg
Salvado-Allendestr. 30
17034 Neubrandenburg

Psychiatrische Institutsambulanz Röbel
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik - Röbel
Stadtgarten 15
17207 Röbel/Müritz

Psychiatrische Institutsambulanz Parchim
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik - Parchim
Pestalozziweg 19
19370 Parchim

Psychiatriche Institutsambulanz Neubrandenburg
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik Institutsambulanz Neubrandenburg
Atelierstraße 7
17034 Neubrandenburg

Psychiatrische Institutsambulanz Waren
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik
Warendorfer Straße 4
17192 Waren

psychiatrische Institutsambulanz Röbel
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik
Stadtgarten 15
17207 Röbel/Müritz

Besuchskommission

Im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz- PsychKG M-V) vom 14. Juli 2016 ist in § 46 geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Besuchskommissionen für die sonstigen Einrichtungen zu bilden haben.

Für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist die zuständige Geschäftsstelle der Besuchskommission das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS.)

Aufgaben

Aufgabe der Besuchskommission ist es § 46 Abs.1 PsychKG M-V mindestens einmal jährlich Einrichtungen aufzusuchen, in denen Menschen mit psychischen Krankheiten nach diesem Gesetz untergebracht sind und zu überprüfen, ob die mit der Unterbringung verbundenen Aufgaben erfüllt und die Rechte der Menschen mit psychischen Krankheiten gewahrt werden, .

Die Besuchskommission überprüft u. a.:

  • Behandlungs- und Wiedereingliederungsplan sowie deren Fortschreibung
  • Belegungssituation am Tag der Begehung
  • Personalsituation am Tag der Begehung
  • Einhaltung der gesetzlichen Belehrungs-, Dokumentations- und Untersuchungspflichten
  • Religions- und Besuchsrecht, Recht auf Telefongespräche und Urlaub
  • Beschwerdemanagement
  • Besondere Vorkommnisse
  • Entlassungsmanagement
  • Zusammenarbeit der Klinik mit Angehörigen, gesetzlichen BetreuerInnen und Behörden
  • Baulichen Zustand der Patientenzimmer, Sanitär-, Aufenthalts- und Therapieräume
  • Ausstattung der Patientenzimmer, Sanitär-, Aufenthalts- und Therapieräume
  • Sauberkeit und Hygiene in den Patientenzimmern, Sanitärräum-, Aufenthalts- und Therapieräumen
  • Angebot von Beschäftigungs- und Therapieangeboten etc.


Die Besuchskommission führt Gespräche mit:

  • PatientInnen zu deren Anregungen, Wünsche und Beschwerden
  • Ärzten, Psychologen, Therapeuten, SozialarbeiterInnen, Schwestern und Pflegern der Klinik

Nach Begehung fertigt die Besuchskommission einen Bericht, der zu den festgestellten Mängeln sowie Wünschen und Beschwerden der Menschen mit psychischen Erkrankungen Stellung nimmt und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) übersandt wird.

Berufung

Die Mitglieder und ihre Vertreter werden gem. § 46 Abs. 5 PsychKG M-V für die Dauer von 2 Jahren berufen.

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung der Mitglieder regelt § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 PsychKG M-V. Der Besuchskommission gehören an:

  • eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie oder eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
  • eine Richterin oder ein Richter,
  • eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter vom Sozialpsychiatrischen Dienstes,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter eines Interessenverbandes von Menschen mit psychischen Krankheiten,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter eines Interessenverbandes der Freunde oder Angehörigen von Menschen mit psychischen Krankheiten
  • eine Bürgerin oder ein Bürger Mecklenburg-Vorpommerns ohne Fachkunde, die oder der von dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss des Landtages beziehungsweise der Stadtvertretung oder der Bürgerschaft oder des Kreistages, benannt wird.

Die Leitung der Besuchskommission obliegt der Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, § 46 Abs. 6 PsychKG M-V
  • Mitglieder unterliegen keinen Weisungen, § 46 Abs. 6 PsychKG M-V
  • Mitglieder haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften für die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (JVEG), § 46 Abs. 6 PsychKG M-V
  • Bei der Besuchskommission handelt es sich um ein feststellendes Gremium, dass nur gegenüber dem LAGuS und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Berichtspflicht berechtigt und verpflichtet ist, § 46 Abs. 7 PsychKG M-V


Wer kann sich an die Besuchskommission wenden

PatientInnen, die nach PsychKG M-V unterbracht sind, können sich am Tag der Begehung persönlich oder während und nach ihres stationären Aufenthaltes schriftlich mit ihren Anregungen, Wünschen und Beschwerden an die Mitglieder der Besuchskommission wenden.

Kontakt

Psychiatriekoordinatorin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Enrica Rebstock
Platanenstraße 43

17033 Neubrandenburg

Tel: 0395 - 57087 3361
E-Mail:
enrica.rebstock@lk-seenplatte.de

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